Seit einigen Monaten brodelt es gewaltig in der Jugend- und Familienhilfe. Der Grund für die Aufregung ist ein „ominöses“ SPD-Papier, das im Juni 2011 auf dem „Einmischen“-Blog unter dem Titel „Droht Aushöhlung des KJHG?“ veröffentlicht wurde und seitdem die Gemüter erhitzt. Theorien von einem geplanten „Abbau der Jugendhilfe“ und einer „Aushöhlung des Rechtsanspruchs auf Erziehungshilfe“ (z.B. hier, hier oder hier) bis hin zu beinahe Verschwörungsszenarien (z.B. hier) machen seitdem die Runde. Die Vielfältigkeit, Wut und auch Ratlosigkeit der Reaktionen zeigen, welche Brisanz das Thema innerhalb der Jugend- und Familienhilfe besitzt.
Aber der Reihe nach:
Stein des Anstoßes: Das „ominöse“ Papier
Auslöser der hitzigen Diskussion ist das interne Protokoll (.pdf) einer gemeinsamen Koordinierungssitzung von SPD-StaatssekretärInnen und Jan Pörksen (Staatsrat der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales und Integration, BASFI) am 13. Mai 2011, unter dem Titel „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen – Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)“1.
Auf Basis stetig steigender Kosten in den Hilfen zur Erziehung (HZE) wird in dem Papier das System der freien Träger scharf kritisiert und sowohl die vorrangige fachliche Ausrichtung der HZE (Einzelfallarbeit) als auch deren Wirksamkeit infrage gestellt. Anstelle teurer Einzelfallhilfen soll zukünftig eine Ausrichtung der HZE an (vermeintlich kostengünstigeren) sozialraumorientierten Konzepten mit mehr Zentralität und Kontrolle durch öffentliche Jugendhilfeträger angestrebt werden. Da sozialraumorientierte Alternativen jedoch „als freiwillige Leistungen finanzpolitisch nachrangig gegenüber den gesetzlichen Leistungen der Hilfen zur Erziehung rangieren“2, können sie, so heißt es, in vielen Kommunen nicht adäquat ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wird über eine Neugestaltung der Rechtsgrundlage des SGB VIII nachgedacht:
Diese Gewährleistungsverpflichtung sollte zugleich auch mit dem Hinwirken auf der Anbindung von Angeboten an Regelinstitutionen als zentrale Zielvorgabe und rechtliches Vorrangprinzip mit einer Pflichtversorgung verbunden werden.“3
In einer anschließend gegründeten Arbeitsgruppe4, die am 01.07.2011 tagte, einigte man sich, das Thema (Titel: „Steuerung der Hilfen zur Erziehung“) unter der Federführung von Hamburg in die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (am 29. und 30. September 2011 in Mainz) einzubringen, um gemeinsam eine Vorlage für die Jugend- und Familienministerkonferenz 2012 vorzubereiten5. Eine Änderung des Rechtsanspruchs ist nur auf Bundesebene möglich.
Gleichzeitig wurde in Abstimmung mit Gremien des deutschen Städtetages und unter Vorsitz von Jan Pörksen eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Steuerung der Sozialleistungen“ eingerichtet6, die am 04.11.2011 in der Hamburgischen Landesvertretung in Berlin zu einem gemeinsamen Workshop zusammentreffen wird, um sich über Möglichkeiten der Steuerungskonzepte in der Jugend- und Familienhilfe auszutauschen.
Familienhilfe im öffentlichen und politischen Fokus: „Abschaffung des Rechtsanspruchs ist nicht beabsichtigt“
Mitte August 2011 geriet die Diskussion um die Jugend- und Familienhilfe und das System der freien Träger zunehmend in den öffentlichen Fokus. Ein erster Schritt in Richtung Öffentlichkeit wurde durch die kleine Anfrage (.pdf) der Abgeordneten Blömeke (GAL) an den Hamburger Senat vom 16. August 2011 vorgenommen.7 In der Antwort des Senats werden nicht nur Details über den bisherigen Prozess deutlich. Darüber hinaus heißt es in Bezug auf das Sitzungsprotokoll vom Mai eindeutig:
Das bestätigte später Melanie Leonhard, Fachsprecherin für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion Hamburg, in einer Presseerklärung (und hier auf ihrem Blog) – wenn auch in Manier einer eher unglücklichen Oppositionsschelte.
Fast zeitgleich wurden auf abgeordnetenwatch.de mehrere Bürgeranfragen an verschiedene Abgeordnete gestellt, mit der Bitte, zu dem besagten Sitzungsprotokoll Stellung zu nehmen (hier, hier, hier, hier, hier und hier).
Auch hier ist parteiübergreifend zu lesen, dass eine Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Erziehungshilfe nicht zur Diskussion stünde. Torsten Schneider (SPD) fügt jedoch hinzu:
=> Weiterlesen: Teil 2: Familienhilfe zwischen pädagogischer Professionalität und Hilfe-Industrie
Anmerkungen:
1 Im Vorfeld der Sitzung fanden bereits drei Workshops von Vertretern der Sozial- und Finanzressorts Berlin, Hamburg und Bremen statt (29.04., 25.08 und 12.11.2010). Des Weiteren tagte am 23. und 24.02.2011 eine gemeinsame Sitzung von Vertretern der Stadtstaaten mit Vertretern des Finanz- und des Sozialausschusses des Deutschen Städtetages, in der ein gemeinsames Thesenpapier (?) entworfen wurde.
2 Quelle: http://sozialearbeit.einmischen.info/__oneclick_uploads/2011/06/a-lander-wollen-kjhg-aushohlen.pdf
3: ebd.
4: unter Berücksichtigung der (Diskussions-)Ergebnisse des „Deutschen Jugendhilfetages 2011“ in Stuttgart (07.-09. Juni 2011) und des IKO-Netz-Vergleich HZE
5: Quelle: http://www.sucht-hamburg.de/uploads/docs/202.pdf – die Existenz der Sitzung vom 01.07.2011 wurde mir erst durch die „kleine Anfrage“ der Abgeordneten Blömeke (GAL) (siehe Link) bekannt.
6: ebd.
7: zu der Thematik berichtete im Vorfeld (12.08.2011) auch das „Hamburger Abendblatt“:
http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article1988666/Erziehungshilfe-auf-dem-Pruefstand.html
8: siehe 5.
9: Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/torsten_schneider-417-45221–f304494.html#q304494