Das Konzept der Sozialraumorientierung16 nimmt seit den 90er Jahren im fachlichen Diskurs (sozial)pädagogischer Hilfen einen immer breiteren Raum ein. Die Sozialraumorientierung ist im Grunde keine neue Theorie, die im Gegensatz zu bisherigen professionellen Ansätzen steht, sondern eine Weiterentwicklung bewährter Konzepte Sozialer Arbeit.
Sozialraumorientierung integriert Konzepte der Lebensweltorientierung, der Gemeinwesenarbeit, der Organisationsentwicklung, der Neuen Steuerung, des Sozialen Kapitals und des Empowerments und reagiert damit adäquat auf moderne gesellschaftliche Entwicklungsprozesse. Sie ist „ein integrierender mehrdimensionaler Arbeitsansatz, der immer ein entsprechendes Mehrebenenhandeln der Sozialarbeiter erforderlich und möglich macht.“17
Die Mehrdimensionalität des Ansatzes und die Anforderungen, die sich an die Professionellen in der Sozialen Arbeit stellen, verdeutlicht das SONI-Schema:18
In Berlin werden sozialräumliche Handlungsansätze bereits seit einigen Jahren in der Jugendhilfe entwickelt und ausgebaut. Dazu zählt, zum Beispiel, das im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport geförderte SRO-Projekt, in dessen Umsetzungsphase zwischen 2003 und 2007 u. a. eine grundlegende Neustrukturierung der Berliner Jugendämter (Titel: „Optimierung der Entscheidungsprozesse, Organisation und Finanzierung der Berliner Jugendhilfe – Einführung der Sozialraumorientierung“) initiiert wurde. Ziel des Projektes ist es, einer zunehmenden „Versäulung“ der Jugendhilfe entgegenzuwirken.
In Hamburg werden sozialräumliche Angebote auf Basis der Globalrichtlinie J 12/03 (.pdf) seit 2004 im Rahmen des SAE-Programms (seit 2010 „SAE-Ausbauprogramm“)sowie des in Planung befindlichen Programms „Neue Hilfen“ umgesetzt.
Von Anfang an: Prävention statt Intervention
Einen besonderen Schwerpunkt im Zusammenhang mit der Erweiterung sozialräumlicher Angebote nehmen bundesweit präventiv-orientierte Hilfen ein. Anstatt im Sinne einer „Feuerwehr“ zu reagieren, wenn es bereits brennt, soll Unterstützung erfolgen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dazu gehört, zum Beispiel, das Konzept der Frühen Hilfen, das eine professionelle Begleitung der Eltern von Beginn der Schwangerschaft an und während der ersten drei Lebensjahre des Kindes vorsieht, in deren Verlauf die elterliche (Selbst)Kompetenz gestärkt werden soll.
Eine wichtige Rolle spielen hier auch der geplante Ausbau der Kindertagesstätten und ihre Umwandlung in sog. „Familienzentren“19. Auf Grundlage des 2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) sowie des Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetzes (KICK) wurde das Recht von Kindern auf Förderung in Kindertageseinrichtungen neu geordnet. Trägern der öffentlichen Jugendhilfe werden nach § 22a SGB VIII künftig erweiterte Aufgaben zugewiesen. Demnach sollen sie in ihren Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und –pflege nicht nur fundierte pädagogische Konzepte und Evaluationsverfahren anwenden, sondern ebenso die Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Eltern, anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen im Gemeinwesen und den Schulen sicherstellen20. Das Profil der Kindertageseinrichtungen im Sozialraum und innerhalb der Jugend- und Familienhilfe wird damit nachhaltig verändert.
Beispiele aus Großbritannien und den USA zeigen, dass sich sozialraumorientierte, (früh)präventive Konzepte in der Praxis bewähren, wie z.B. das von Martha F. Erickson und Byron Egeland entwickelte STEEP-Programm („steps toward effective and enjoyable perenting“) oder der Ausbau von Kindertageseinrichtung zu Children’s Centeres.
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Anmerkungen:
16: siehe hierzu den Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Hinte auf url: http://www.fulda.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/s/sozialraumorientierung.html
17: zit. n.:Früchtel, F./ Cyprian, G./Budde,W.: Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Textbook: Theoretische Grundlagen. Wiesbaden 2007, S. 22.
18: ebd. S. 27
19: siehe z.B. Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): Berlin vernetzen für Familien. Handlungsbedarf, Konzepte und gelungene Beispiele. Berlin 2009; url:
http://library.fes.de/pdf-files/do/06770.pdf
20: vgl. Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22a SGB VIII

