anerkennung-sozial.de

anerkennung-sozial.de

Teil 4: Familienhilfe zwischen Neuausrichtung und Sparpolitik

| Filed under Aktuelles Zukunft Sozialer Arbeit

Die konzeptionelle Neuausrichtung der Familienhilfe ist, fachlich und methodisch gesehen, ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei geht es jedoch nicht allein eine Veränderung der Methodik, sondern ebenso um eine weitergehende Veränderung der Perspektive und des Rollenverständnisses der Sozialarbeitenden und ihrer Organisationen sowie des Verhältnisses zwischen öffentlichen und freien Trägern.

Im Abschlußbericht des Berliner SRO-Projekts 2008 heißt es hierzu:

„Dem öffentlichen Träger obliegt danach im wesentlichen die Rolle der Planung und Steuerung der Jugendhilfe sowie die Verpflichtung zur Gewährleistung der erforderlichen Angebote, während für die Leistungserbringung vorrangig freie Träger zuständig sind. Damit verändern sich sowohl die Aufgaben und Strukturen des Jugendamtes wie die der freien Träger als auch die Formen der Kooperation.“21

Hinsichtlich der Finanzierbarkeit sozialräumlich-präventiver Projekte wird die „hemmende“ Wirkung des Rechtsanspruchs auf Erziehungshilfe schon damals thematisiert:

„Die Ausgaben in der Jugendhilfe stiegen, trotzdem wurde es zunehmend schwerer, die allgemein-fördernden, präventiven Angebote aufrechtzuerhalten. Unter dem Druck der prekären Haushaltssituation in Berlin mussten diese nicht selten zugunsten von Angeboten, die mit Rechtsansprüchen versehen sind, zurückstehen.“

Die Etablierung einer sozialraumorientierten Familien- und Jugendhilfe soll „trotz geringer gewordener und weiterhin werdender finanzieller Ressourcen“ eine „wirkungsvolle, an den Bedarfslagen ausgerichtete flexible Jugendhilfe gewährleisten.“22

Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, dass ein „derart komplexer Prozess […]  eine Fülle von Abstimmungen und Kommunikation mit allen Beteiligten zur Folge hat. Ohne umfassende Qualifizierungsprozesse, Beratung in Fach- und Organisationsfragen, Begleitung der Prozessverantwortlichen, Moderation der Diskussions- und Abstimmungsprozesse – d.h. ohne zusätzliche finanzielle und fachliche Ressourcen – ist ein solcher Prozess nicht zu bewältigen.“23

Das Sitzungsprotokoll der Koordnierungssitzung vom Mai 2011 (siehe Teil 1 dieses Beitrags) knüpft an einen langen Prozess an, in dessen Verlauf der Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe mehrmals Gegenstand der Diskussion war. Der momentane Vorstoß der SPD-Länder, bezüglich einer Änderung des Rechtsanspruchs, ist jedoch fragwürdig:

  • Warum wird eine geplante Änderung des SGB VIII hinter verschlossenen Türen diskutiert und nicht öffentlich im Rahmen des aktuellen Veränderungsprozesses thematisiert?
  • Wie soll gewährleistet werden, dass Erziehungshilfe in ihrer intervenierenden, aufsuchenden Form ihre rechtliche Grundlage behält und laufende Maßnahmen sowie insbesondere jene, die auf akute Gefährdungen des Kindeswohls reagieren, weiterhin bewilligt werden?

Bedenkt man, dass Hamburg, beispielsweise, im aktuellen Haushaltsjahr 2011 den Etat ambulanter Hilfen für Familien von vormals 77 Mio. Euro radikal auf nunmehr 15, 7 Mio. Euro gekürzt und das Budget der „Neuen Hilfen“  im Gegenzug auf gerade einmal 16 Mio. Euro erhöht hat, ist der Verdacht, dass die Politik den Perspektivenwechsel ausnutzen könnte, um Sparpolitik zu betreiben, durchaus berechtigt. Ganz zu schweigen, von den finanziellen Mitteln, die für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen fehlen.

Geringer werdendes Finanzvolumen darf nicht Ausgangslage für Veränderung sein

Eine sozialraumorientierte, präventive Familienhilfe kann durchaus finanzielles Sparpotential bieten, und zwar dann, wenn Situationen, in denen intensiv-pädagogische oder therapeutische Maßnahmen erforderlich sind, von vornherein vermieden werden können. Dass es sich hierbei um langfristige, zukünftige Effekte handelt, liegt auf der Hand. Und dass es eine solide Basis braucht, auf der die neuen Strukturen und eine veränderte Fachlichkeit aufbauen können, dürfte ebenfalls klar sein. Ein geringer werdendes Finanzvolumen darf nicht Ausgangslage für Veränderung sein. Ein Perspektivenwechsel in einer modernen Sozialen Arbeit, die am Wohle der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien orientiert ist und gleichzeitig eine hohe Professionalität der Mitarbeitenden fordert, braucht – gerade am Anfang des Prozesses – nicht Reduktion, sondern Investition. Eine Verlagerung des Schwerpunktes einer „intervenierenden“ zu einer „präventiven“ Sozialen Arbeit kann nicht gelingen, indem die eine Fachlichkeit gegen die ausgespielt wird, sondern nur als schrittweiser, ganzheitlicher Prozess, der die Einbindung aller Akteure erfordert.

Hinsichtlich des Prozessverlaufs und der aktuellen Diskussion bleiben daher nach wie vor viele Fragen offen.

An die Prozessverantwortlichen:

  • Warum wurden die einzelnen Akteure und die Öffentlichkeit nicht in umfassendem Maße in den Prozess eingebunden und über diesen informiert?
  • Welche Möglichkeiten der Transparenz und Partizipation sind zukünftig geplant oder können entwickelt werden?

An die Politik:

  • Welche Änderungen des SGB VIII werden konkret angestrebt?
  • Inwiefern soll gewährleistet werden, dass der Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe (wie parteiübergreifend bestätigt) weiterhin seine Gültigkeit haben wird?
  • Welche alternativen Finanzierungsmodelle gibt es, um die Anfangsinvestition in den Ausbau sozialräumlicher Strukturen zu ermöglichen?

An die Sozialarbeitenden:

  • Inwiefern sind die Professionellen selber zukünftig bereit, eigene sowie organisationale fachliche/perspektivische Veränderungen mitzutragen und mitzugestalten?
  • Inwiefern kann das Finanzierungssystem sozialer Hilfen zukünftig transparenter und effizienter gestaltet werden?

An die Wissenschaften:

Den WissenschaftlerInnen obliegt es, den Diskurs, die Begleitung und Evaluation sozialräumlicher Projekte auch zukünftig fortzuführen, um einer Neuorientierung Sozialer Arbeit die notwendige theoretische Basis zu geben. So ist es z.B. nicht richtig, dass Sozialraumorientierung ambulante Hilfen grundsätzlich ausschließt. Die Wohnung der Betroffenen und das familiäre Leben in dieser gehören ebenso zum sozialen Raum wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Eine grundsätzliche Bevorzugung gruppenspezifischer Angebote gegenüber Maßnahmen der Einzelfallhilfe kann weder pädagogisch sinnvoll sein, noch ist sie im Sinne des Ansatzes der Sozialraumorientierung.

  • Inwiefern ergänzen sich Maßnahmen intervenierender Einzelfallhilfen mit präventiv-orientierten Sozialraum-Ansätzen?
  • Welche spezifischen Grundhaltungen und Kompetenzen müssen die Professionellen auf allen Ebenen mitbringen, um einer sozialräumlich ausgerichteten Jugend- und Familienhilfe gerecht zu werden?

Update 1: Einen lesenswerten Artikel zur Thematik schreibt auch Stefan Klein auf blogsocial.de: Quo vadis Familienhilfe? – Zwischen Neustrukturierung und Zerschlagung.

 

<= Zurück zu: Teil 3: Familienhilfe mit neuer Perspektive: Vom Fall zum Feld

Anmerkungen:

21: zit. n. Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Hrsg.): Abschlussbericht zum Projekt Sozialraumorientierung in der Berliner Jugendhilfe (Projekt SRO), Berlin 2008, S.2. url: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/jugendpolitik/sozialraumorientierung/abschlussbericht_sro_2008.pdf?start&ts=1220353658&file=abschlussbericht_sro_2008.pdf
22: ebd. S. 2
23: ebd. S. 3

Artikel, die dich auch interessieren könnten:

  1. Teil 3: Familienhilfe mit neuer Perspektive: Vom Fall zum Feld
  2. Teil 2: Familienhilfe zwischen pädagogischer Professionalität und Hilfe-Industrie
  3. Teil 1: Aufruhr in der Familienhilfe: Soll der Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe abgeschafft werden?

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>